Unsere Stände

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Luftgewehr / Luftpistolenstände

Anzahl:

  • 7 Stände für LP, LG, Co2, davon sechs elektronisch
  • 2 Anlagen für das Lichtpunktschießen

Entfernung:     10 Meter

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Luftdruck-, Federdruck-, Pressluft-, und CO2-Waffen (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 7,5 Joule und mit Blei-Kelchgeschossen im Kaliber 4,5 mm.
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Kurzwaffenstand

Anzahl:

  • 5 Stände für Sportpistole / Großkaliberpistole

Entfernung:     25 Meter

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf analog
§ 9 Abs. 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Kurzwaffen (Pistolen und Revolvern) (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 WaffG) bis zu einer
maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1500 Joule.
Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen. Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

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Kleinkaliberstände

Anzahl:

  • 3 Stände mit elektronischen Messrahmen
  • 2 Stände mit Seilzug

Entfernung:     50 Meter

Zugelassene Waffen- und Munitionsarten

Auf diesem Schießstand darf analog § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber .22 (5,6 mm). Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Lichtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.